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HAUSORDNUNG

Mit Betreten bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Hausordnung des N1Club Ahrensburg vollständig im rechtlichen Sinne an. Falls Sie nicht vollständig mit der Hausordnung einverstanden sind, bitten wir Sie dem N1Club Ahrensburg fernzubleiben.
 
Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt in den N1Club Ahrensburg. Personen unter 18 Jahren gewähren wir an speziellen Veranstaltungen in Verbindung einer Erziehungsbeauftragung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz Zutritt. Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor.
 
Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
 
Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Veranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
 
Zu stark alkoholisierten Personen wird der Zutritt verweigert.
Wer als Einzelner oder als Teil einer Gruppe negativ auffällt, muss mit einem Hausverweis oder in schlimmeren Fällen mit einem Hausverbot rechnen. Zu diesem Zweck engagieren wir einen professionellen Sicherheitsdienst. Dies dient der Sicherheit unserer Gäste und unserer Räumlichkeiten. Das Security-Personal ist nicht verpflichtet seine Entscheidungen zu begründen. Bitte vermeiden Sie daher jegliche Diskussionen und akzeptieren Sie deren Wort.
 
Die Abgabe von Jacken und Mänteln ist an unserer Garderobe möglich. Wir haften nicht für Inhalte wie z.B. Handy, Geldbörsen und/oder Schlüssel. Für jede Jacke oder jeden Mantel der an der Garderobe abgegeben wird berechnen wir 1,00 €.
 
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Falle konfisziert; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen.
 
Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie deren Verzehr im N1Club Ahrensburg ist nicht gestattet.
 
Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten.
 
Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
 
Unsere Räume werden mit Videokameras überwacht. Dies ist gängige Praxis in allen Diskotheken und rechtlich zulässig. Es kann während der Veranstaltung Foto- und/oder Filmmaterial angefertigt werden. Dem Gast ist hiermit bekannt, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und/oder Filmmaterial angefertigt wird bzw. von Dritten anfertigt werden. Die Gäste willigen beim Betreten des N1Club Ahrensburg in die Herstellung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung des im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bildmaterials in jeder Art Medium durch den N1Club Ahrensburg oder durch Dritte ein.
 


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